Mein Gewaltschutzkonzept in der Kindertagespflege

Inhaltsverzeichnis:

I. Die wichtigen Kinderrechte

II. Die Umsetzung der Kinderrechte in der                               Tagespflege

III. Teilhabe und Kinderschutz von Tageskindern

IV. Gewaltfreie Erziehung

V. Grenzverletzendes Verhalten und Übergriffe

VI. Vereinbarung

I. Die wichtigen Kinderrechte

1. Gleichheit

Kein Kind darf benachteiligt werden. Alle Kinder haben die gleichen Rechte.

2. Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben.

3. Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen.

4. Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht sich zu erholen, zu spielen und kreativ zu sein.

5. Freie Meinungsäußerung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zusagen, was sie denken.

6. Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt.

7. Besondere Förderung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Die gesetzlichen Grundlagen der Kinderrechte:

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt seit 1992 in Deutschland verbindlich. Mit der
Ratifizierung hat sich BRD dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu
schützen und zu fördern. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen
berücksichtigt werden.

II. Die Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagespflege

1. Gleichheit

Alle Kinder in der Betreuung haben diese gleichen Rechte! Es ist egal, welche
Nationalität, Hautfarbe, Religion sie haben und was ihre Eltern beruflich machen.
Egal ist auch ob sie Jungs oder Mädchen sind oder eine Behinderung haben. Kein
Tageskind darf in meiner Betreuung benachteiligt werden.

2. Gesundheit

Alle Tageskinder haben das Recht auf ein gesundes, ausgewogenes Frühstück und
Mittagessen und immer etwas zu Trinken. Alle Kinder haben das Recht bei mir in der
Kindertagespflege sich bestmöglich entwickeln zu können und sich geborgen zu
fühlen. Jedes Tageskind bekommt eine behutsame, körperliche Versorgung und
Kommunikation.

3. Bildung

Jedes Kind hat das Recht auf freie Bewegungsentwicklung. Die Tageskinder
entwickeln sich aus eigenem Antrieb und nach eigenem Rhythmus. Alle Kinder in
meiner Tagespflege haben die Möglichkeit sich individuell spielend in Grob- und
Feinmotorik zu erlernen. Spiel- und Lernmaterialien werden altersgerecht
angeboten. Die Sprachentwicklung wird durch Sprechen, Singen begleitet und
Bücher vorlesen oder anschauen, angeregt. Auch das Malen und Kneten fördert die
Entwicklung.

4. Spiel und Freizeit

Alle Tageskinder haben das Recht auf Spielen. Sie haben das Recht ihre eigenen
Spiele auszusuchen. Alle Kinder in meiner Tagespflege haben das Recht zu schlafen,
nichts zu machen, sich auszuruhen oder sich zurückzuziehen. Alle Kinder in meiner
Tagespflege haben das Recht zu malen und zu musizieren. Oder auch mit bunter
Knete zu gestalten. Im Garten zu spielen, die Natur zu entdecken 
(Stock & Stein & Blätter & Insekten)

5. Freie Meinungsäußerung

Meine Tageskinder haben das Recht in der Tagespflege mitzubestimmen und dürfen
frei ihre Gedanken, Wünsche, Vorschläge und Meinungen äußern.

6. Schutz vor Gewalt

Alle Tageskinder in meiner Kindertagespflege haben das Recht auf eine gewaltfreie
Erziehung und auf individuelle Wertschätzung. Alle Kinder haben das Recht auf
Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung.

7. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Die Tageskinder können sich uneingeschränkt in meiner Tagespflege entfalten und
entwickeln im Rahmen der Möglichkeit. Die Betreuung von Tageskindern mit Behinderung und / oder chronischen Krankheiten bzw. Allergien ist möglich. Mir ist vor dem Betreuungsbeginn bekannt, welche Unterstützungsbedarfe besonders nötig sind.

III. Teilhabe und Kinderschutz von Tageskindern

Mein Ziel als Kindertagespflegeperson ist „starke und selbstbewusste“ Tageskinder,
die ihre Wünsche und Bedürfnisse frei äußern können. Ich gebe den Kindern Raum für Mitbestimmung für einzelne Tageskinder und/oder für alle und ermögliche dies durch:

Abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und persönliche Fähigkeiten des Kindes
darf das Kind agieren.

Hineinwachsen in Werte und Strukturen, in denen die Kinder Verantwortung für
das eigene Handeln übernehmen.

Fehler im Alltag passieren und gehören zum Lernen dazu – aus jedem Fehler kann
man lernen. (sowohl Erwachsene und Kinder)

Beispiele im Alltag:

Sitzplatzentscheidung z.B. beim Mittagessen

Beteiligung beim Mittagessen – was und welche Menge

Mitbestimmung bei der Liederwahl – Wünsche äußern

An- und Ausziehen (Selbstentscheidung)

Farbenauswahl, Bilderkartenauswahl, Buchauswahl

Schlafen oder nur Ausruhen

Windel oder Töpfchen (ohne Zwang)

Entscheidung, ob es gewickelt werden möchte

Die Entscheidungsfindung geht über Sprache, bei den ganz Kleinen eher über Mimik
oder Gestik. Die Tageskinder nehmen sehr gerne an Abstimmungen teil, sogar schon
die Einjährigen. Das Recht auf Partizipation ist nicht an das Alter oder den
Entwicklungsstand gebunden. Sehr junge Kinder wollen und können im Alltag bei
vielen mithelfen und Dinge mitentscheiden, die sie betreffen.

Teilhabe (Partizipation) ist wichtig für Kinder:

für eine persönliche Entwicklung

für eigene Entscheidungsprozesse und Ergebnisse

für eine persönliche Entwicklung der Selbstbestimmung




Mir ist wichtig, dass man Äußerungen oder Meinungen von Kindern ernst nimmt
und diese auch stehen lässt und die Kinder nicht von der eigenen Meinung
überzeugen will.
Wichtig ist meine eigene Selbstreflexion in der Betreuung!
Selbstreflexion bedeutet für mich das Erlebte in der Kindertagespflege anzusehen.
Das dient dem Zweck das Geschehen besser zu verstehen.

IV. Gewaltfreie Erziehung

Alle Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen sind nicht zulässig.
Es besteht eine Verpflichtung der Erwachsenen zum respektvollen Umgang mit
Kindern. Dies gilt für alle Erwachsenen, unabhängig vom Verhältnis, das sie zu den
Kindern haben, auch für Tagespflegepersonen.
Eine gewaltfreie Erziehung ist für die Entwicklung der Kinder absolut wichtig. Gewalt,
körperliche Strafen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen
gehören nicht zu meiner pädagogischen Arbeit in der Kindertagespflege.
Eine gute Beziehung zu den Tageskindern zu haben und mit ihnen zu
kommunizieren, ist für mich persönlich die beste Voraussetzung für ein
harmonisches Miteinander.
Ich biete den Kindern Hilfe an, um die vielen neuen Dinge in der Tagespflege lernen
zu können und sie zu verstehen. Anerkennung ist dabei enorm wichtig.
Oder, wenn etwas Schlimmes passiert ist, was andere Kinder geschadet hat (z.B.
schubsen, beißen, schlagen, anschreien…) helfe ich dem Kind den Schaden wieder
gut zu machen.
Kinder im U3 Bereich können sich nicht ausreichend in andere einzufühlen. Daher
fällt es den Kindern schwer sich zu entschuldigen.
Somit wird klar, warum es nicht zielführend ist, von einem Kind unter 4 Jahre, zu
verlangen, dass es sich entschuldigt.
Ich gebe dem Tageskind Halt und Sicherheit. Die beste Basis für ein harmonisches
Miteinander zwischen Kindertagespflegeperson und Tageskind sind Vertrauen,
Geborgenheit und Sicherheit.

V. Grenzverletzendes Verhalten und Übergriffe

wenn Tageskinder auffällig sind oder ihre Grenzen überschreiten:

1. Ich stoppe die Grenzverletzung oder den Übergriff: „Stopp, ich möchte nicht, dass ihr das macht!“.

2. Ich befrage die beteiligten Kinder.

3. Ich zeige Mitgefühl, gebe Trost und biete Unterstützung an.

4. Ich informiere die Eltern der beteiligten Kinder.
Ich möchte, dass die Eltern der betroffenen Kinder, den Vorfall mit ihren Kindern besprechen, sie begleiten und beobachten.

5. Ich biete Hilfe an, soweit es in meinen Möglichkeiten liegt.

6. Wiederholt sich eine schwerwiegende Situation durch das übergriffige Kind, hole ich eine
Fachberatung von PIB.

VI. Vereinbarungen

Ich als Tagespflegeperson bilde mich kontinuierlich in den Themenfeldern Kinderrechte und
Kinderschutz weiter. Zudem steht mir meine Fachberatung bei PIB zur Verfügung.

Bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) werde ich eine insoweit erfahrene Fachkraft von PIB hinzuziehen. Diese wird beim zuständigen Jugendamt oder einer vom Jugendamt beauftragen Stelle Unterstützung finden.